Antrag auf Einrichtung eines Benutzerkontos bei der Bundesnotarkammer

A. Einrichtung eines Benutzerkontos bei der Bundesnotarkammer

Füllen Sie den Antrag auf Einrichtung eines Benutzerkontos aus und senden Sie ihn unterzeichnet an die Notarkammer. Das Antragsformular können Sie im internen Bereich herunterladen. Durch die Geschäftsstelle wird die Eintragung in das Notarverzeichnis vorgenommen. Dabei wird das Kennungsschreiben der Bundesnotarkammer mit den Zugangsdaten für den Notarvertreter/die Notarvertreterin automatisch ausgelöst.

Nach Erhalt der Zugangsdaten können Sie sich mit den Zugangsdaten in das Programm XNP einloggen.

B. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestellung des N-Pakets und des Fernsignaturzertifikats

  1. Die amtlich bestellte Vertretung wird durch die regional zuständige Notarkammer in das Notarverzeichnis eingetragen.
  2. Die amtlich bestellte Vertretung bestellt unter https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/signaturkartenbestellung/wizard/Notar-UA eine Fernsignatur als Vertretung bei der Zertifizierungsstelle (Voraussetzung hierfür ist die vorgenannte Anlage im Notarverzeichnis). Diese Fernsignatur ist in der Regel umgehend nach Bestellung nutzbar.
  3. Die Vertretung meldet sich mit der fernsignaturfähigen Chipkarte in XNP an. Die Anmeldung mit der Signaturkarte ist Voraussetzung für die spätere Signatur. Beim Anmelden erst mit Nutzerdaten und anschließendem Stecken der Signaturkarte ist die Fernsignatur nicht möglich.
  4. Die Vertretung startet wie gewohnt den Signaturprozess. Im sich öffnenden Key Manager Client kann das Fernsignatur-Zertifikat, das die Notarvertretung ausweist, ausgewählt und die Signatur vorgenommen werden.

Wichtige ergänzende Hinweise:

Nach der Anmeldung mit Ihrer neuen N-Karte als Notarvertretung bei XNP dürfen Sie auf keinen Fall eine herkömmliche Signaturkarte für Signaturvorgänge verwenden (Signaturzertifikat ohne berufsbezogenes Attribut der Vertretung).

Bitte entfernen Sie nach Anmeldung mit der N-Karte diese nicht aus dem Kartenlesegerät, solange Sie in XNP (damit) noch angemeldet sind. Andernfalls werden die zu signierenden Dokumente bei Verwendung der herkömmlichen Signaturkarte ohne berufsbezogenes Attribut (der Vertretung) und somit auch ohne Nachweis der Vertretungseigenschaft gem. § 39a Abs. 2 BeurkG erstellt.

Vor Beginn eines jeden Vertretungszeitraums (selbstverständlich nicht für jede Signatur) muss sodann jeweils ein individuelles Fernsignaturzertifikat bestellt werden, welches zeitlich auf die Gültigkeit der Notarvertretung beschränkt ist und das Attribut als amtlich bestellte Vertretung enthält.

Eine jeweils neue Bestellung ist daher auch dann erforderlich, wenn eine Notarin oder ein Notar zu einem späteren Zeitpunkt erneut vertreten wird. Bei ständigen Vertretern genügt, da es sich um einen einheitlichen Vertretungszeitraum handelt, die einmalige Bestellung für den gesamten Vertretungszeitraum.

Voraussetzung für die Bestellung des Fernsignaturzertifikats ist, dass Ihre zuständige Notarkammer die Notarvertretung im Notarverzeichnis eingetragen hat. Ob dies der Fall ist, wird Ihnen im Rahmen der Antragsstrecke angezeigt.

Bei Fragen können Sie sich über das Kontaktformular an die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer wenden.