Zugang zum Anwaltsnotariat
Allgemeines
Notare werden nach § 4 BNotO bestellt, wie es den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht. Nähere Bestimmungen dazu enthalten für Niedersachsen die §§ 1 ff AVNot. Danach werden Bedarfs- und Altersstrukturstellen unterschieden. Die Zahl der auszuschreibenden Stellen wird jährlich auf der Grundlage des Beurkundungsaufkommens der vorangegangenen drei Jahre und der Altersstruktur ermittelt. Die Ausschreibungen erfolgen im Bereich des OLG Celle regelmäßig zum 31. 10. eines jeden Kalenderjahres.
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung regelt § 6 BNotO. Danach soll nur zum Notar bestellt werden, wer
- mindestens fünf Jahre in nicht unerheblichem Umfang für verschiedene Auftraggeber als Rechtsanwalt tätig gewesen ist
- diese Tätigkeit mindestens drei Jahre ununterbrochen in dem in Aussicht genommenen Amtsbereich ausgeübt hat
- die notarielle Fachprüfung bestanden hat
- ab dem Bestehen der Fachprüfung seiner Fortbildungsverpflichtung (15 Stunden im Kalenderjahr) nachgekommen ist
- und eine Praxisausbildung von im Regelfall 160 Stunden absolviert hat.
Allgemeine und örtliche Wartezeit sollen sicherstellen, dass der Bewerber zum einen über die nötigen praktischen Erfahrungen im Justizbereich verfügt und zum anderen die organisatorischen Voraussetzungen für eine notarielle Geschäftsstelle geschaffen und eine wirtschaftliche Unabhängigkeit erlangt hat.
Die notarielle Fachprüfung wird von dem bei der Bundesnotarkammer eingerichteten Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung abgenommen. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil (4 Klausuren) und einer mündlichen Prüfung. Ihr Ergebnis fließt im Rahmen der Auswahlentscheidung zu 60 %, das Ergebnis der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zu 40 % ein.
Wird ein Bewerber nicht in dem Jahr zum Notar ernannt, in dem er die notarielle Fachprüfung bestanden hat, muss er seine erworbenen Kenntnisse jedes Jahr durch Fortbildung festigen und aktualisieren. Einzelheiten ergeben sich aus dem unten abrufbaren Merkblatt. Unterbleibt diese Fortbildung, verfällt die notarielle Fachprüfung!
Voraussetzung für eine Ernennung ist weiter, dass der Bewerber sich mit der notariellen Berufspraxis hinreichend vertraut gemacht hat. Der Bewerber soll sich 160 Stunden von einem von der Notarkammer bestimmten Ausbildungsnotar schulen lassen. Diese Ausbildungszeit kann bei vergleichbaren Praxiserfahrungen durch Notarvertretungen oder das Besuchen eines Praxislehrganges (nicht eines Vorbereitungslehrganges auf die notarielle Fachprüfung) verkürzt werden. Einzelheiten regelt die Ausbildungsordnung der Notarkammer Celle.